Die Podologie

Podos - Der Fuß | Logos - Die Lehre  (griechisch)

Das Podologengesetz |

Mit dem Podologengesetz, das am 01. Januar 2002 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber erstmals die Ausbildung zum Podologen ( medizinischen Fußpfleger ) bundesweit einheitlich geregelt. Den Titel Podologe darf nur derjenige führen, der an einer staatlich anerkannten Podologenschule eine zweijährige Vollzeit oder dreijährige Teilzeitausbildung zur Führung des Titels Podologe abgeschlossen hat.

Damit wollte der Gesetzgeber eine klare Regelung und Abgrenzung zur immer noch nicht geregelten unterschiedlichen Ausbildung von Fußpflegern schaffen.

Podologische Behandlung

Ein medizinaler Fachberuf |

Als anerkannter medizinischer Fachberuf ist der Podologe Partner des Arztes bei Fußproblemen. Er unterstützt Hausärzte, Diabetologen, Dermatologen und Orthopäden bei ihrer Tätigkeit. Als medizinaler Fachberuf arbeiten die Podologen eng mit den angrenzenden Berufen, wie Orthopädieschuhtechnikern und Physiotherapeuten zusammen.
Podologische Behandlung

Das Ziel |

Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der normalen Funktion von Haut und Nägeln an den Füßen, um mögliche schwerwiegende Folgeschäden wie Amputationen zu vermeiden. Besonders Risikopatienten, wie Diabetiker, Rheumatiker und Menschen mit Gefäßerkrankungen, profitieren von den fundierten Kenntnissen des Podologen.

Auch als Mitarbeiter an diabetischen Fußambulanzen arbeitet der Podologe im Team mit Diabetologen und Orthopädieschuhtechnikern zusammen.

Miteinander |

Eine enge Zusammenarbeit in übergreifenden Netzwerken ist mitentscheidend für die Vorbeugung von Fußläsionen/ -verletzungen. Dieses ist gerade bei vielen älteren Patienten wichtig, die eine Eigenkontrolle meist nicht mehr durchführen können und daher auf die Behandlung von qualifiziertem Fachpersonal angewiesen sind.
Der Podologe nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.